Eltern­zeit: Was ist bei Alters­vor­sorge & Ver­sicherungen wichtig?

  • Die Elternzeit bietet frisch gebackenen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich eine Weile intensiv um den Nachwuchs zu kümmern.
  • Mit der temporären Abstinenz vom Arbeitsplatz haben viele Familien allerdings deutlich weniger Geld in der Haushaltskasse. Deshalb ist es sinnvoll, vorhandene Versicherungen an die neue Lebenssituation anzupassen.
  • Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und worauf Sie z. B. hinsichtlich der Rentenpunkte in der Elternzeit achten sollten.

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Welche finanziellen Einbußen haben Antragsteller in der Elternzeit?

Mit dem Babyglück ändert sich für viele Paare nicht nur die familiäre Situation – auch die Finanzen sind neu zu klären. Denn: Während ein Elternteil daheimbleibt, fließt statt eines Vollzeitgehalts das Elterngeld auf das Familienkonto. Diese staatliche Transferzahlung fällt aber in den meisten Fällen geringer aus als das vorherige Nettoeinkommen.

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und errechnet sich aus dem Monatsgehalt des Antragstellers in den 12 Monaten vor der Geburt des Babys bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes. Je nach Einkommen beläuft sich das Elterngeld auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. In den meisten Fällen liegt das Elterngeld allerdings nur bei etwa 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Eltern­geld ab 2024: Einkommens­grenzen und paralleler Eltern­geld­bezug

Im Rahmen des Sparpakets zum Bundeshaushalt 2024 gibt es ein paar Neuregelungen, die das Elterngeld betreffen.

  • Zum einen sinken die Grenzen des zu versteuernden Einkommens für Paare und Alleinerziehende:

- Für Geburten ab dem 01.04.2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro.
- Für Geburten ab dem 01.04.2025 sinkt die Einkommensgrenze weiter auf 175.000 Euro.

Wenn Sie diese Einkommensgrenzen überschreiten, entfällt Ihr Anspruch auf Elterngeld in der Elternzeit.

  • Die zweite Änderung betrifft die Möglichkeit, eine berufliche Pause einzulegen und sich als Paar gemeinsam um den Familienzuwachs zu kümmern. Durch die Änderungen können Eltern maximal einen Monat zeitgleich Basiselterngeld beziehen.

Elternzeit und Rentenpunkte – was gilt es dabei zu beachten?

Während der ersten Lebensjahre ihrer Kinder sind Mütter und Väter oftmals nicht oder nur eingeschränkt berufstätig. Deswegen rechnet die Deutsche Rentenversicherung bestimmte Kindererziehungszeiten bei der Rente an, um einen Ausgleich zu schaffen. Die Zeit der Kindererziehung entspricht dem Pflichtbeitrag – dafür dient der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. So bekommen Sie auch während der Elternzeit Rentenpunkte (= Entgeltpunkte) und erhöhen den eigenen Rentenanspruch.

Renten­punkte in der Eltern­zeit – was be­komme ich?

Die Kindererziehungszeit wirkt sich direkt auf Ihre Rentenhöhe aus – das heißt: Sie bekommen dafür Entgeltpunkte auf Ihr Rentenkonto. Ihre monatliche Bruttorente erhöht sich damit um 39,32 Euro (einheitlich für West und Ost) für jedes Jahr Kindererziehungszeit.

Die Übersicht im Folgenden verdeutlicht, welche Rentenpunkte in der Elternzeit möglich sind:

  • Kinder mit Geburtsjahr vor 1992: Die „Mütterrente“ berücksichtigt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit. Somit ergeben sich maximal zweieinhalb Rentenpunkte für die Elternzeit.
  • Kinder mit Geburtsjahr 1992 oder später: Sie haben die Möglichkeit, sich bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit gutschreiben zu lassen. Dies entspricht maximal drei Rentenpunkten.

Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie den Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeit selbst stellen müssen. Sonst fehlen Ihnen Rentenpunkte in der Elternzeit, da keine automatische Anrechnung erfolgt.

Renten­punkte in der Eltern­zeit aufteilen

Grundsätzlich hat nur ein Elternteil die Option, Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen. Dabei handelt es sich im Normalfall um die Person, die sich hauptsächlich um das Kind bzw. Kinder kümmert. Wenn Mutter und Vater ihr Kind in gleichem Maße gemeinsam erziehen, fällt der Anspruch auf Kindererziehungszeit der Mutter zu. Sofern Sie die Erziehungszeit anders verteilen möchten, wenden Sie sich an die Rentenversicherung und geben Sie eine entsprechende Erklärung ab. Dadurch können Sie in der Elternzeit Rentenpunkte als Vater bekommen.

Tipp

Alles Wissenswerte zur Rentenversicherung in der Elternzeit können Sie in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“ nachlesen.

Betriebliche Altersvorsorge in der Elternzeit – welche Möglichkeiten habe ich?

Während Sie in Elternzeit sind, ist die Entgeltumwandlung nicht möglich. Konkret bedeutet das: Sie können keine Beiträge in Ihren bAV-Vertrag einzahlen, da Sie kein Entgelt bekommen. Vielmehr erhalten Sie Ersatzleistungen wie beispielsweise Elterngeld, das weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer unterliegt. Infolgedessen muss auch Ihr Arbeitgeber keine obligatorischen Zuschüsse für Sie zahlen.

Ausnahme: Wenn die Elternzeit weniger als ein Jahr andauert, ändert sich für Ihre betriebliche Altersvorsorge unter Umständen nichts. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beiträge zur Betriebsrente laut Versorgungsvertrag nur einmal im Kalenderjahr entrichten.

Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Elternzeit sinnvoll weiterführen können:

  • Wenn Sie eine Beitragsfreistellung beantragen, leisten Sie während der vereinbarten Dauer keine Beiträge, Ihre Versicherung bleibt aber bestehen. Da Sie dadurch insgesamt weniger Beiträge leisten, verringert sich auch die Leistung Ihrer bAV.
  • Eine Beitragsreduzierung bietet sich an, wenn Sie die Beiträge während der Elternzeit privat weiterführen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass sich auch hier wieder die spätere Rente reduziert.
  • Falls Ihre Versicherung zustimmt, können Sie eine Beitragsstundung vereinbaren und die Beiträge später nachzahlen. Dadurch bleibt Ihre ursprüngliche Rentenhöhe erhalten.

Welcher Weg für Sie am besten geeignet ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Lassen Sie sich daher beraten und entscheiden Sie dann, ob Sie Ihren bAV-Vertrag ruhend stellen oder lieber privat weiterzahlen.

Krankenversicherung in der Elternzeit – wie bin ich versichert?

Während der Elternzeit bleibt Ihre Krankenversicherung zunächst ohne Änderungen bestehen. Sie sind also wie bisher gesetzlich oder privat krankenversichert – je nachdem, welcher Krankenversicherung Sie schon vor der Elternzeit angehörten.

Ob Sie allerdings in der Elternzeit weiterhin Versicherungsbeiträge leisten müssen, kommt darauf an, wie Sie versichert sind:

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert, sofern Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielen.
  • Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sind nur dann beitragsfrei in der GKV versichert, falls Sie einen Anspruch auf Familienversicherung haben. Wenn jedoch kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, müssen Sie Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung zahlen.
    Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:innen müssen die Versicherungsbeiträge in der Elternzeit komplett selbst übernehmen. Während der Elternzeit in die Familienversicherung (durch Mitgliedschaft des Ehepartners in der GKV) zu wechseln, ist in der Regel nicht möglich.

Versicherungen pausieren – wie kann ich in der Elternzeit Kosten sparen?

Wer eine Familie gründet, steckt erst einmal viel Geld in Windeln, Babykleidung, Möbel, Spielzeug und etliche weitere Dinge fürs Kind. Gleichzeitig müssen Sie mit einem kleineren Haushaltseinkommen kalkulieren, wenn ein oder beide Elternteile eine berufliche Pause einlegen. Deshalb machen sich Eltern oftmals Gedanken, wie sie Geld einsparen können – und stolpern dabei über ihre Versicherungsunterlagen.

Eine Sparmöglichkeit stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dar, die Sie während der Elternzeit beitragsfrei stellen können. Experten raten allerdings davon ab, den BU-Schutz zu pausieren oder gar zu kündigen. Das hat einen guten Grund: Sie sind dann nur unzureichend versichert. Besser ist es daher, die Versicherungsbeiträge entweder zeitweise zu stunden oder zu senken.

Wenn Sie zum Beispiel eine großzügig ausgelegte Risiko-Lebensversicherung im Portfolio haben, spricht nichts dagegen, die Versicherungssumme herabzusetzen, um Beiträge zu sparen. Als Faustregel gilt: Die Versicherungssumme einer Risiko-Lebensversicherung sollte etwa das drei- bis fünffache Ihres Bruttojahresgehalts betragen.

Eine weitere Möglichkeit, um Geld zu sparen: dynamische Tarife aussetzen. Haben Sie beispielsweise bei Ihrer privaten Rentenversicherung eine automatische Erhöhung vereinbart, können Sie diese für einige Zeit ruhen lassen. Die Beiträge steigen dann nicht mehr automatisch um eine bestimmte Summe im Jahr, allerdings wird der Versicherungsschutz dementsprechend auch nicht erweitert. Bei dieser Sparvariante sollten Sie taktisch vorgehen und die Zahlungen an das Versicherungsunternehmen unbedingt im Auge behalten. Meistens verlieren Sie nach zweimaligem Aussetzen der Dynamik nämlich den Anspruch darauf, die Versicherungssumme ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöhen zu dürfen.

Spezialfall Riester-Rente: Kinderzulage macht das Sparen attraktiver

Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, lohnt sich nach der Geburt Ihres Kindes auf jeden Fall der Gang zu Ihrem Anlageberater oder Ihrer Anlageberaterin. Denn neben der jährlichen Grundzulage in Höhe von 175 Euro erhalten Eltern für jeden kindergeldberechtigten Sprössling zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro (Geburten ab 2008) jährlich. Um die Förderung voll auszuschöpfen, müssen Sie allerdings auch während Ihrer Elternzeit die Mindesteinlage einzahlen.