Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Mit der Freistellung der Kapitalanlage erhalten Anleger die Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer, sofern der Freibetrag nicht überschritten wird. Doch selbst dann lohnt sich der Freistellungsauftrag, denn Steuern fallen nur auf den Teil des Ertrags an, der über dem Freibetrag liegt. Zu den Kapitalerträgen gehören Fonds- Ausschüttungen, Dividenden, Zinsen und realisierte Gewinne aus Wertpapiergeschäften.
Der Sparer-Pauschbetrag gilt für jeden. Das bedeutet, dass 1.000 Euro pro Jahr jedem zustehen. Zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartnern können bis zu 2.000 Euro nutzen. Auch Kindern steht der Freibetrag in voller Höhe von 1.000 Euro zu. Wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilen möchten, müssen Erziehungsberechtigte den Antrag unterschreiben.