Die Bestattungsverfügung – Selbstbestimmung über den Tod hinaus
Entlastung für die Angehörigen im Trauerfall
Zugegeben: Kaum jemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken an die eigene Beerdigung. Für die Angehörigen bedeutet es oft jedoch eine große Erleichterung, wenn der Verstorbene seine Wünsche zu Lebzeiten selbst klar formuliert hat. Sonst müssen Sie unter Zeitdruck und in Trauer und Sorge auch noch viele organisatorische Entscheidungen treffen. Eine selbst verfasste Bestattungsverfügung kann die belastende Situation deutlich entschärfen.
Bestattungsverfügung formulieren: So gehen Sie vor
An eine Bestattungsverfügung stellt der Gesetzgeber vergleichsweise geringe Anforderungen. Folgende Richtlinien können beim Verfassen helfen:
- Formulieren Sie die Bestattungsverfügung handschriftlich. So können keine Zweifel daran aufkommen, dass die Anweisungen tatsächlich Ihrem Willen entsprechen. Sie können nicht nur die Art der Bestattung (z. B. Feuer- oder Erdbestattung) festlegen, sondern auch Ihre Wünsche zur Trauerfeier und späteren Grabgestaltung formulieren.
- Wenn Sie Ihre Bestattungsverfügung nicht handschriftlich verfassen, sondern einen Vordruck nutzen, müssen Sie nicht alle vorgegebenen Punkte ausfüllen. Streichen Sie Nichtzutreffendes, um keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen.
- Das Datum und die eigenhändige Unterschrift unter der Bestattungsverfügung dürfen nicht fehlen.
Es kann sinnvoll sein, die Verfügung über die Bestattungswünsche von einem Notar beglaubigen zu lassen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Eine Alternative zur Beglaubigung durch einen Notar ist der eigene Hausarzt. Wenn der Hausarzt die Bestattungsverfügung unterschreibt, ist das zwar rechtlich nicht mit einer Beglaubigung gleichzusetzen. Aber die Unterschrift gibt einen deutlichen Hinweis, dass es sich tatsächlich um Ihren Willen handelt.
Bestattungsverfügung hinterlegen – aber wo?
Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes schnell und sicher gefunden wird. Zusätzlich sollten Sie Ihre Angehörigen darüber informieren, wo Sie die Verfügung hinterlegen. Ein guter Ort ist beispielsweise ganz vorn im Ordner mit Ihren persönlichen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können die Bestattungsverfügung auch einer Vertrauensperson übergeben, die zeitnah von Ihrem Tod erfahren wird (Kinder, Enkel, langjährige Nachbarn, gute Freunde etc.).
Eine weitere Option besteht darin, einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abzuschließen. Dann müssen sich Ihre Hinterbliebenen nach einem Anruf beim Bestatter nicht mehr um die Formalitäten kümmern und werden in ihrer Trauer nicht gestört. Neben der Bestattungsverfügung sollten Sie auch an die Kosten für ein Begräbnis denken. Mit einem Sparkonto zu diesem Zweck oder einer Sterbegeldversicherung nehmen Sie die finanzielle Last von Ihren Angehörigen.
Der Letzte Wille – Vorgaben zur Bestattung im Testament?
Bestattungswünsche im Testament festzulegen, ist nicht sinnvoll, da das Testament meist erst nach der Bestattung eröffnet wird. Das Testament ist das Mittel der Wahl, um das Erbe gezielt zu verteilen, eine Bestattungsverfügung ersetzt es nicht.
Ihre Bestattungswünsche sollten Sie grundsätzlich mit den Angehörigen besprechen und ihnen entsprechende Vollmachten erteilen, beispielsweise für eine Feuer- oder Seebestattung.
Noch wichtiger als eine Bestattungsverfügung ist für viele Menschen eine Patientenverfügung. Darin legen Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen fest, wenn Sie selbst keine Entscheidung treffen können. Auch eine Betreuungsverfügung gehört zu den wichtigen Unterlagen, in denen Sie frühzeitig Ihre Wünsche im Fall der Fälle zum Ausdruck bringen können.