Klein­gewerbe an­melden – was sind die Vor­teile?

  • Ein Kleingewerbe bedeutet oft weniger Verwaltungsaufwand zum Start.
  • Ein Kleingewerbe kommt auch für Gründer infrage, die sich nebenberuflich selbstständig machen.
  • Ein Kleingewerbe ist nicht mit der Kleinunternehmerregelung gleichzusetzen.

Unser Tipp

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Was ist ein Klein­gewerbe?

Existenzgründer haben oftmals große Pläne – aber jeder fängt bekanntlich mal klein an. Die meisten Geschäftsideen entwickeln sich erst mit der Zeit zu größeren Unternehmen. Gerade zu Beginn bleiben die Umsätze deshalb zumeist noch überschaubar, auch wenn Sie wahrscheinlich viel Arbeit und Kapital investieren. Um ein neues Business kostengünstig aufzubauen und den buchhalterischen Aufwand zu erleichtern, kann ein Kleingewerbe eine sinnvolle Lösung sein. Dabei handelt es sich um einen Betrieb, der in geringem Umfang geschäftlich agiert.

Klein­gewerbe an­melden – welche Voraus­setzungen muss ich er­füllen?

Ob ein Kleingewerbe für Sie geeignet ist – bei dieser Frage spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Kleingewerbliche Unternehmen zeichnen sich typischerweise durch folgende Merkmale aus:

  • Sie sind als Solo-Selbstständiger tätig oder beschäftigen nur wenige Mitarbeitende.
  • Sie erwirtschaften im Jahr nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz bzw. nicht mehr als 80.000 Euro Gewinn.
  • Der Gewerbebetrieb umfasst nur eine Betriebsstätte.
  • Sie haben wenig Betriebsvermögen.
  • Der Umfang Ihrer Geschäfte (z. B. Zahl der Kunden / Aufträge) ist begrenzt.

Was sind die Vor­teile eines Klein­ge­werbes?

Für ein Kleingewerbe sprechen mehrere Gründe:

  1. Kleingewerbetreibende fallen nicht unter die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und sie brauchen sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen.
  2. Sie sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stattdessen genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die weniger Aufwand erfordert.
  3. Ein kleingewerbliches Unternehmen lässt sich ohne verpflichtendes Startkapital gründen.

Klein­gewerbe – nicht zu ver­wechseln mit Klein­unter­nehmer

Obwohl beide Begriffe sehr ähnlich sind, greift nicht bei jedem Kleingewerbe automatisch die Kleinunternehmerregelung. Denn: Für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten gewisse Umsatzgrenzen. Bei einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro im vorherigen Kalenderjahr und weniger als 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr können Sie die Regelung nutzen. Damit weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus und haben weniger Verwaltungsaufwand.
Ein kleingewerbliches Unternehmen kann aber auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerbüro, um die Möglichkeiten sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile zu klären.

Tipp

Kleingewerbe – ab wann handelt es sich um ein reguläres Gewerbe? Bei einem Umsatz von über 800.000 Euro bzw. einem Gewinn von über 80.000 Euro im Jahr gelten Sie normalerweise nicht mehr als Kleingewerbetreibender. Dann müssen Sie eine andere Rechtsform (z. B. OHG) wählen. Darüber hinaus können andere Kriterien entscheidend sein: wie der Umfang der Geschäfte und die Höhe der Kapitalausstattung.

Klein­ge­werbe an­melden – diese Punkte sind wichtig

Ein Kleingewerbe bedeutet für Selbstständige weniger bürokratische Hürden. Eine Anmeldung ist dennoch erforderlich – noch bevor Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufnehmen!

Gut zu wissen

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, können Sie zwischen zwei Rechtsformen wählen: dem Einzelunternehmen oder der GbR (bei mehreren Gründern). Hierbei ist zum Beispiel die Haftung unterschiedlich geregelt. Lassen Sie sich daher in jedem Fall gut beraten. Hilfestellung erhalten Sie unter anderem bei der IHK-Gründungsberatung.

Klein­gewerbe – wo an­melden?

Bei der Gewerbeanmeldung eines Kleingewerbes sind verschiedene Stellen für Sie zuständig. Wir geben Ihnen dazu im Folgenden eine Übersicht.

Gewerbeamt

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, benötigen Sie dafür den Vordruck GewA 1. Oftmals ist eine Online-Gewerbeanmeldung möglich. Beachten Sie bei der Anmeldung Ihres Kleingewerbes, dass der Name des Geschäfts den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten muss. Je nach Tätigkeit benötigen Sie ggf. eine Erlaubnis (erlaubnispflichtige Gewerbe) oder eine Handwerkskarte für zulassungspflichtige Handwerke. Die Gewerbeanmeldung geben Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vor Ort ab. Hier bekommen Sie für das Kleingewerbe einen Gewerbeschein.

Finanzamt

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung melden Sie sich beim Finanzamt an und erhalten daraufhin Ihre Steuernummer. Beantragen Sie zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), sofern Sie die Regelbesteuerung anwenden oder internationale Handelsbeziehungen eingehen wollen.

IHK oder HWK

Durch die Gewerbeanmeldung sind Sie automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. in der Handwerkskammer (HWK).

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sorgen als Unfallversicherungsträger dafür, dass Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die nötige Hilfe erhalten. Für Einzelunternehmer besteht keine Versicherungspflicht, sie können sich aber freiwillig versichern. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung bei der Berufsgenossenschaft registrieren.

Bundesagentur für Arbeit

Falls Sie Mitarbeitende beschäftigen oder Geschäftsführern ein Gehalt bezahlen, brauchen Sie eine Betriebsnummer. Damit identifizieren Sie sich als Arbeitgeber bei der Sozialversicherung.

Tipp

Denken Sie daran, ein Geschäftskonto für Ihren Gewerbebetrieb zu eröffnen. So können Sie Ihre privaten und beruflichen Finanzen sauber voneinander trennen. Das macht auch die Buchhaltung übersichtlicher.

Klein­gewerbe an­melden – welche Kosten fallen an?

Für die Gewerbeanmeldung berechnen Gewerbeämter eine Gebühr. Die Kosten sind regional unterschiedlich und belaufen sich üblicherweise auf 20 bis 65 Euro.

Kleingewerbe haben einen wesentlichen Pluspunkt, was das Thema Finanzierung anbelangt: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, um ein kleingewerbliches Unternehmen zu eröffnen. Gründen Sie hingegen eine GmbH, müssen Sie ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen. Allerdings haften Sie bei einem Kleingewerbe im schlechtesten Fall mit Ihrem Privatvermögen. Lassen Sie sich zu diesem Punkt im Vorfeld ebenfalls gut beraten.

Klein­gewerbe an­melden – für wen sinn­voll?

Das Kleingewerbe gilt als kosteneffiziente und einfache Möglichkeit, um eine eigene Firma zu gründen. Bei der Entscheidung für eine bestimmte Unternehmensform spielen allerdings verschiedene Faktoren eine Rolle: wie die Art der Geschäfte, die Haftungsfrage, die Anzahl der Gründer und die voraussichtlichen Umsätze. Daher empfiehlt es sich, diese Frage sorgfältig abzuwägen.

Ein Kleingewerbe kann in folgenden Fällen passend sein:

  • Buchhaltung vereinfachen: Sie haben eine Geschäftsidee und möchten diese mit möglichst wenig administrativem Aufwand umsetzen – insbesondere im Hinblick auf die Buchhaltung.
  • Nebenberufliche Selbstständigkeit: Sie möchten neben Ihrem Beruf ein zweites Standbein aufbauen und Ihr Geschäftsmodell erst einmal testen (wichtig: Sie dürfen mit der Nebentätigkeit nicht mehr Geld verdienen als mit Ihrer regulären Arbeit).
  • Saisonale Selbstständigkeit: Die gewerbliche Tätigkeit ist zum Beispiel nur für die Sommersaison geplant und dementsprechend fallen die Umsätze niedriger aus.