Check­liste für die Ge­burt – was steht jetzt an?

  • Die Geburt eines Kindes gehört für Eltern zu den Schlüsselmomenten im Leben, besonders die erste. Während die Aufregung im Vorfeld steigt, gibt es noch eine Vielzahl an Dingen zu erledigen.
  • Neben Anträgen vor der Geburt für Elternzeit und Mutterschaftsleistungen geht es direkt nach der Geburt auch um Aspekte wie U-Untersuchungen und die Suche nach einem Kitaplatz.
  • Die folgende Checkliste zur Geburt hilft Ihnen dabei, die wichtigsten Schritte vor, während und nach der Entbindung im Blick zu behalten.

Tipp

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Check­liste – vor der Geburt

  1. Frauenarztpraxis, Hebamme und Geburtsvorbereitungskurs
    In der Schwangerschaft haben Sie die Möglichkeit, alle nötigen Vorsorgeuntersuchungen in einer Frauenarztpraxis oder bei einer Hebamme durchführen zu lassen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Hebammen auf, da sie oftmals schon für mehrere Monate ausgebucht sind. Geburtsvorbereitungskurse oder auch Kurse zu Themen wie Erste Hilfe und Babypflege empfehlen sich insbesondere für Eltern, die zum ersten Mal Familienzuwachs erwarten. Überlegen Sie sich zudem, welche Geburtseinrichtung für Sie infrage kommt, und melden Sie sich vor Ort an. Viele Krankenhäuser bieten zum Beispiel auch Kreißsaalführungen an. Planen Sie eher eine Hausgeburt, dann gilt es rechtzeitig eine entsprechende Hebamme zu finden. Gerade bei der ersten Geburt sollte dies im Vorfeld mit der Frauenarztpraxis besprochen werden.
  2. Arbeitgeber informieren und Elternzeit beantragen
    Schwangere Frauen stehen am Arbeitsplatz unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Deshalb kann es je nach Beruf und persönlichem Gesundheitszustand sinnvoll sein, schon in der frühen Schwangerschaft das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Um Elternzeit zu beantragen, genügt ein formloser Antrag an den Arbeitgeber. Pro Kind haben werdende Eltern Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
  3. Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen
    Der Mutterschutz regelt, dass Sie sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach nicht arbeiten dürfen. In Ausnahmefällen dauert der Mutterschutz länger an. Während dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Den Antrag stellen gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Falls Sie privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, beantragen Sie die Leistung beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
    Wer außerhalb der Mutterschaftsfrist nicht arbeiten darf, bekommt einen Mutterschutzlohn als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
  4. Für unverheiratete Paare: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
    Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, empfiehlt es sich, schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt, Jugendamt oder Notar abzugeben. Damit lässt sich der Name des Vaters direkt in der Geburtsurkunde eintragen. Darüber hinaus benötigen Sie eine Sorgerechtserklärung, sofern sich beide Elternteile um ihr Kind kümmern wollen.
  5. Ggf. Mehrbedarf beim Jobcenter anmelden
    Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger können zusätzliche Leistungen beim Jobcenter beantragen: Mehrbedarf und Schwangerschaftskleidung ab der 13. Schwangerschaftswoche sowie Zuschüsse zur Babyerstausstattung zwei bis drei Monate vor dem errechneten Entbindungstermin.

Check­liste – für die Ge­burt und die ersten Tage mit Baby

  1. Kliniktasche packen
    Wenn sich die Schwangerschaft dem ersehnten Geburtstermin nähert, kann es jeden Tag losgehen. Deswegen raten Hebammen dazu, die fertig gepackte Kliniktasche bereits ab der 34. Schwangerschaftswoche griffbereit zu haben. In die Kliniktasche gehören neben Babykleidung und Windeln auch allerhand praktische Utensilien für die Mama. Die Checkliste zur Geburt umfasst u. a. Snacks und Getränke, Körperpflegeartikel, ein bequemes Kissen, Stilleinlagen und Hygienebinden. Denken Sie zudem an wichtige Dokumente: Mutterpass, Krankenkassenkarte, Personalausweis und Geburtsurkunde sowie Eheurkunde oder Vaterschaftsanerkennung.
  2. Geburtsplan erstellen
    Jede Frau erlebt ihre Schwangerschaft anders und deshalb unterscheiden sich auch die Wünsche im Hinblick auf die Geburt. In einem Geburtsplan halten Sie zum Beispiel fest, welche Gebärpositionen Sie bevorzugen und unter welchen Voraussetzungen Sie Schmerzmittel nehmen möchten. Bei einer Geburt lässt sich mit Sicherheit nicht jedes Detail planen. Wer sich vorher jedoch ein paar Gedanken macht, kann dem besonderen Ereignis vielleicht entspannter entgegensehen.
  3. Wochenbett genießen
    Die ersten Wochen mit einem neuen Baby erleben viele Eltern als intensive Zeit – sowohl in emotionaler als auch in körperlicher Hinsicht. Der Milcheinschuss, mögliche Geburtsverletzungen, die Rückbildung nach der Geburt und auch Schlafmangel können dazu führen, dass Sie mehr Ruhe und Fürsorge brauchen. Nehmen Sie sich daher bewusst die Zeit für das Wochenbett und treffen Sie dafür einige Vorbereitungen: wie Vorkochen, sich um eine Stillberatung kümmern und eine Haushaltshilfe organisieren.

Check­liste – To-dos nach der Ge­burt

  1. Geburt beim Standesamt innerhalb 1 Woche anmelden
    Beim Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes bekommen Sie die Geburtsurkunde. Damit lassen sich dann das Kindergeld und Elterngeld beantragen. Das Standesamt meldet Ihr Kind außerdem gleich noch beim Einwohnermeldeamt an. Krankenhäuser, Geburtskliniken und Geburtshäuser übermitteln die Geburtsbescheinigung mit dem Namen des Kindes an das zuständige Standesamt. Bei einer Hausgeburt stellen Hebammen, Ärzte oder Geburtshelfer die Bescheinigung aus, die Sie dann selbst beim Standesamt einreichen.
  2. Anträge nach der Geburt: Kindergeld und Elterngeld
    Den Kindergeld-Antrag können Sie mittels Online-Identifizierung über BundID einreichen oder ausdrucken und unterschreiben. Halten Sie dafür Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer und die Steuer-ID Ihres Kindes bereit. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern.
  3. Kind bei der Krankenkasse anmelden
    Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung bestehen, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern und dem Einkommen ab: Ein Baby lässt sich beitragsfrei über die Familienversicherung bei einem Elternteil mitversichern oder privat krankenversichern. Dafür haben Sie nach der Geburt zwei Monate Zeit.
  4. U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis
    In den ersten Lebensjahren stehen mehrere Arztbesuche im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen an. Um die U1 und die U2 kümmert sich meist die Geburtseinrichtung. Danach gehen Sie mit Ihrem Baby zu einer kinderärztlichen Praxis, die normalerweise zwischen der 4. und 5. Lebenswoche die U3 vornimmt.
  5. Rückbildungskurs besuchen
    Ein Rückbildungskurs zielt darauf ab, die beanspruchte Muskulatur und den Beckenboden nach der Geburt zu trainieren. Mit der Rückbildung können Sie rund sechs bis acht Wochen nach der Geburt starten. Bei einer Kaiserschnittgeburt warten Sie ungefähr acht bis zwölf Wochen ab, sodass die Narbe vorher ausheilt.
  6. Kinderbetreuung wählen
    Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes ins Berufsleben zurückkehren möchten, stehen verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl – wie Kita oder Kindertagespflege. Da es vielerorts Wartelisten gibt, ist es von Vorteil, sich möglichst früh anzumelden. Das örtliche Jugendamt stellt Ihnen ausführliche Informationen zur Verfügung.
  7. Finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beantragen
    Für einkommensschwache Familien mit Kindern existieren verschiedene staatliche Hilfen. Darunter fallen Kinderzuschlag, Wohngeld und Bürgergeld.
  8. Für getrennte Eltern und Alleinerziehende: Unterhalt und Umgang klären
    Falls Sie Ihr Baby allein großziehen oder sich vom anderen Elternteil trennen, gibt es spezielle Fragen zu klären. Wichtig ist es dann, den Umgang mit dem Kind zu regeln und den Kindesunterhalt berechnen zu lassen. Dabei unterstützen Sie das Jugendamt und Fachanwälte für Familienrecht.

Gut zu wissen: Rechtliche Bedingungen für Regenbogenfamilien

Das Abstammungsrecht regelt, wer im juristischen Sinne, die die Eltern eines ehelichen oder nicht ehelichen Kindes sind. Dieses Recht wurde letztmalig 1998 reformiert und spiegelt nur noch bedingt den heutigen Zeitgeist wider. Im Januar dieses Jahres wurde ein Eckpunktepapierpapier vorgestellt, das eine Reform darstellen würde.

Ein Punkt ist u.a.: Wird ein Kind in einer Ehe zweier Frauen geboren, soll das Kind automatisch zwei rechtliche Mütter haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aktuell müsste die Ehefrau der Geburtsmutter das Kind noch adoptieren.

Anders sieht es bei männlichen Paaren mit Kinderwunsch aus. Hier würde die aktuelle Regelung bestehen bleiben, beiden bleibt nur die Adoption des Kindes.