Bausparen – staatliche Förderungen sichern

Einer der Pluspunkte beim Bausparen sind mögliche staatliche Förderungen. Denn regelmäßiges Sparen wird belohnt: Bausparer und Bausparerinnen können von verschiedenen Zulagen und Prämien profitieren. So erreichen Sie Ihre Sparziele noch schneller – und kommen Ihrem Traum von den eigenen vier Wänden ein ganzes Stück näher. Wie Sie Ihren Bausparvertrag durch Förderungen optimieren und welche Voraussetzungen dabei zu berücksichtigen sind, erfahren Sie hier.

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BHW Bausparen

Welche Förderung ist beim Bausparen möglich?

Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich nicht nur die Chance auf günstige Zinsen. Im Idealfall unterstützt Sie der Staat beim Bausparen durch zusätzliche Förderungen:

  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Riester-Zulagen

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Beim Bausparen sammeln Sie durch monatliche Sparraten nach und nach Eigenkapital an, um die Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen. Die Wohnungsbauprämie hilft Ihnen dabei. Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Subvention für den Wohnungsbau – Sie sind mit Ihrem Bausparguthaben einschließlich der Förderung daher an die wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden. Mit dem Geld dürfen Sie zum Beispiel ein Haus bauen, eine Eigentumswohnung kaufen oder Ihre Immobilie renovieren. Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 70 Euro jährlich beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

Die staatliche Förderung gibt es fürBausparerinnen und Bausparer ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen mindestens 50 Euro im Jahr in Ihren Bausparvertrag einzahlen, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen. Es gelten zudem die Einkommensgrenzen (zu versteuernden Einkommen) von 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Wenn Sie vorhaben, in naher Zukunft zu bauen oder Ihr Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für vermögenswirksame Leistungen. Sie können das zusätzliche Geld aber auch dafür nutzen, ein Immobiliendarlehen zu tilgen. In beiden Anlageformen wird das VL-Sparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) gefördert. Die Sparförderung beträgt neun Prozent auf vermögenswirksame Leistungen. Damit sind bis zu 43 Euro für Alleinstehende oder 86 Euro für Verheiratete jährlich möglich.

Wer bekommt eine Arbeitnehmersparzulage?

Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen ist, dass Sie vermögenswirksame Leistungen (VL/VwL) von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Darüber hinaus sind die Einkommensgrenzen: Für Ledige gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 20.000 Euro (maximales zu versteuerndes Einkommen), für Ehepaare/Lebenspartnerschaften wird eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro (maximales zu versteuerndes Einkommen) angesetzt. Diese Summen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, also nicht auf das Brutto-Einkommen.

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester – auch als Eigenheimrente bekannt – unterstützt Sie auf dem Weg zum Eigenheim. Die Riester-Förderung liegt bei jährlich 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete. Diese Grundzulage erhöht sich einmal um 200 Euro für junge Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen unter 25 Jahren. Falls Sie Kinder haben, bekommen Sie zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro (bis zum Geburtsjahr 2007) beziehungsweise 300 Euro (ab dem Geburtsjahr 2008).

Wie beantrage ich Wohn-Riester?

Die Riester-Förderung steht einem größeren Personenkreis zur Verfügung. Dazu gehören Beamte, Angestellte im Öffentlichen Dienst, Selbstständige, Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung und als arbeitslos gemeldete Personen. Um von der staatlichen Förderung beim Bausparen zu profitieren, schließen Sie zunächst einen passenden Wohn-Riester-Vertrag ab. Dann können Sie bei Ihrem Riester-Anbieter einen Antrag auf Zulage stellen.

Tipp

Prüfen Sie Ihren Bausparvertrag regelmäßig und nutzen Sie mögliche Förderungen, um kein Geld zu verschenken. Die Prämien und Zulagen beim Bausparen werden Ihnen nicht generell automatisch gutgeschrieben – fragen Sie daher zum Beispiel direkt bei Ihrer Bausparkasse nach den entsprechenden Anträgen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Bausparen?

Die maximal mögliche Förderung beim Bausparen beträgt 288 Euro für Alleinstehende und 576 für Verheiratete (ohne Kinder). Wenn Sie Kinder haben und Wohn-Riester in Anspruch nehmen, gibt es für jedes Kind extra Geld. Beispielsweise kann sich ein Ehepaar mit zwei Kindern (nach 2007 geboren) über staatliche Förderungen beim Bausparen in Höhe von bis zu 1.176 Euro freuen.

Gut zu wissen

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig in der Sparphase kündigen, gehen Ihnen möglicherweise Förderungen verloren. Wägen Sie daher ab, ob es sich lohnt, weiter bis zur Zuteilung des Bausparvertrags in diesen einzuzahlen.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

Die staatliche Förderung gibt es für Bausparer und Bausparerinnen ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen mindestens 50 Euro im Jahr in Ihren Bausparvertrag einzahlen, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen. Es gelten zudem die Einkommensgrenzen (zu versteuernden Einkommen) von 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten.