- Frisch vermählte Paare starten oftmals mit einem rauschenden Fest in das Abenteuer Ehe.
- Nach der Hochzeitsfeier rücken nun neue Wünsche und Ziele in den Fokus: Für manche ist es das eigene Haus im Grünen, für andere vielleicht Nachwuchs – oder sogar beides.
- Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Träume als Paar erreichen können und was es vor allem hinsichtlich rund ums Thema Geld zu beachten gilt.
Hafen der Ehe – voll auf Kurs
Wie möchten Sie als Ehepaar wohnen?
Nach den Flitterwochen beginnt für Sie der Alltag als Ehepaar. Hier wünschen sich viele Paare ein Lebensumfeld, das den Schritt in ein gemeinsames Leben symbolisiert. Welche Projekte nun in den Vordergrund treten, hängt ganz von der individuellen Situation ab.
Eigenheim für die Familie kaufen
Zahlreiche Paare, die bereits vor der Hochzeit zusammengewohnt haben, nehmen sich oftmals nun den Kauf einer Immobilie vor. Denn die Ehe und vielleicht auch die Familienplanung bringen oftmals den Wunsch nach einem gemeinsamen, größeren Nest mit sich. Dafür braucht es die richtige Baufinanzierung, die zu den Bedürfnissen , den Zielen und finanziellen Möglichkeiten der Ehepartner passt.
Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kostet oft deutlich mehr, als Paare bislang angespart haben. Die Preise für Immobilien sind zudem vor allem in den Metropolregionen hoch, weshalb Kaufinteressenten flexibel bei der Suche nach dem idealen Objekt bleiben sollten. Den Traum vom Eigenheim können Sie trotzdem verwirklichen – und das ist in finanzieller Hinsicht meist auch sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge. Es gibt zudem Förderungen für die eigenen vier Wände – z. B. als zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss für energiesparendes Sanieren.
Neubeginn als Paar – Umzug ins gemeinsame Heim
Andere Paare nehmen die Hochzeit als Anlass, ihre getrennten Wohnungen aufzugeben und den Umzug in eine gemeinsame Wohnung zu wagen.
Tipp
Lassen Sie sich zunächst bei Ihrer Hausbank beraten. Besprechen Sie zeitgleich die Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsarten mit Ihrem Berater.
Zuhause einrichten
„Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt“, sagt der Volksmund. Unabhängig davon, ob Sie nach der Hochzeit in eine gemeinsame Mietwohnung oder in ein Eigenheim ziehen – der Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Die Rechnung für den Umzug fällt selbst bei viel Eigenleistung meist hoch aus: angefangen bei Tapeten, Wandfarbe und Teppichen über neue Möbelstücke und eine Einbauküche bis hin zu den Kosten für den Transport.
Eine gute Planung hilft, unnötige Kosten zu vermeiden. Für eine kurzfristige, finanzielle Unterstützung ist vielleicht ein Privatkredit der richtige Weg, um das Heim für ein gemeinsames Leben einzurichten. Die Einrichtung eines Raums oder die Ausstattung der Küche ist teilweise nur schwer in Etappen zu realisieren. Es gestaltet sich meist einfacher und auch angenehmer, die Räume direkt komplett einzurichten. So haben Sie viele Jahre Freude an Ihrer geschmackvollen und gut aufeinander abgestimmten Einrichtung.
Was die Ehe für die Steuer bedeutet
Mit dem Ehering am Finger ändert sich auch in steuerlicher Hinsicht so einiges. Ehepartner haben die Möglichkeit, ihre Steuerklassen komplett neu zu definieren. Als unverheiratetes Paar mit Steuerklasse I hatten beide Lebenspartner zuvor die gleichen Abzüge auf der Lohnabrechnung. Nun aber können sie die Karten beim Fiskus neu mischen.
Steuerklassenkombination III/V
Falls sich einer der Eheleute entschließt, beruflich etwas kürzer zu treten – z. B. für die Kindererziehung – wäre die Steuerklassenkombination III/V eine gute Wahl. Da die Lohnsteuerklasse III die niedrigste Abgabenlast vorsieht, eignet sich diese Einstufung für den Hauptverdiener. Der Lebenspartner wird dann verpflichtend in Steuerklasse V veranlagt und hat dementsprechend höhere Abzüge. Das ist auch sinnvoll, wenn die Gehälter der Ehepartner weit auseinanderliegen. Hinweis: Die Steuerklassenkombination III/V soll ab 2030 wegfallen – so sieht es das neue Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) vor.
Steuerklassenkombination IV/IV
Berufstätige Ehepaare, deren Einkommen annähernd gleich ist, wählen hingegen die Steuerklassenkombination IV/IV. Mit Steuerklasse IV haben Verheiratete einen steuerfreien Grundfreibetrag von 24.192 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 24.696 Euro. Bis zu dieser Verdienstgrenze ist keine Einkommenssteuer fällig. Noch genauer gestaltet sich die Besteuerung mit dem Faktorverfahren. Hierbei melden Eheleute dem Finanzamt im Vorfeld ihre zu erwartenden Jahreseinkommen. Die Behörde errechnet daraus einen Faktor, durch den sich die Steuerlast möglichst gerecht aufteilen lässt.
Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung
Wichtig zu wissen: Ehegatten werden grundsätzlich gemeinsam besteuert. Eine getrennte Veranlagung kommt in der Regel nur infrage, wenn eine Person gerade Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhält.
Ihr Steuerberater hilft Ihnen dabei, die individuell passende Veranlagungsform zu finden. Eines ist so sicher wie Ihr „Jawort“ vor dem Traualtar – Heiraten hilft tatsächlich dabei, Steuern zu sparen. Dabei spielt beispielsweise auch das Ehegattensplitting eine Rolle, mit dem verheiratete Paare Steuervorteile erhalten können. Ehegattensplitting zahlt sich insbesondere für Paare aus, bei denen die Differenz zwischen den individuellen Einkommen der Eheleute größer ausfällt.
Von den verschiedenen Steuervorteilen profitieren auch Lebenspartner: Denn eingetragene Lebenspartnerschaften sind im steuerlichen Sinne einer Ehe gleichgestellt. Eine steuerrechtliche Beratung hilft und schafft Klarheit.
Job und Familie unter einen Hut bringen
Spätestens, wenn sich ein junges Ehepaar den lang gehegten Babywunsch erfüllt, sollte auch die Jobsituation beider Partner auf den Prüfstand gestellt werden. Das klassische Rollenbild hat hier ausgedient: Heute ist es längst nicht mehr so, dass immer die Frau daheim bleibt und der Mann das Geld verdient. Vielmehr sind auch dank staatlicher Unterstützung ganz unterschiedliche Modelle der Lebensplanung möglich:
- Die Elternzeit für Väter gewährt dem jungen Papa z. B. ein paar freie Monate, um sich intensiv mit dem Nachwuchs zu beschäftigen.
- Frauen müssen sich auch nicht mehr zwischen Job und Familie entscheiden, denn die moderne Arbeitswelt hält viele Lösungen parat, um beide Lebensbereiche zu managen. Wie wäre es beispielsweise, bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit zunächst in Gleitzeit zu arbeiten?
- Alternativ sind dank der modernen Technik Arbeitsplätze im Homeoffice immer weiter verbreitet.
- Vielleicht wollen Sie sich aber auch einen ganz anderen Berufstraum erfüllen, bei dem Sie selbstständig arbeiten und als eigener Chef agieren?
Wie Sie sich auch entscheiden: Mit Unterstützung des Partners lässt sich so gut wie jeder Wunsch erfüllen. Für Paare in gleichgeschlechtlichen Ehen sind diese Modelle selbstverständlich genauso interessant. Regenbogenfamilien und gleichgeschlechtliche Paare haben die gleichen Bedürfnisse, auch wenn sie in ihrer Konstellation oftmals vielseitiger sind.
Geldanlage und Altersvorsorge
Eine Ehe bedeutet nicht nur, gemeinsam Geld auszugeben. Auch das gemeinsame Sparen ist wichtig. Die Kinder benötigen Geld für den Führerschein, Ausbildung oder Studium oder als Starthilfe in ein unabhängiges Leben. Paare ohne Kinder haben ebenso gemeinsame Träume, für die sich das Sparen lohnt – vom neuen Auto über eine Modernisierung von Haus und Garten bis hin zur Weltreise. Mit einer gemeinsamen Geldanlage erreichen Sie Ihre Ziele. Dafür bieten sich unterschiedliche Finanzprodukte an, wie etwa:
- klassische Aktiendepots für die chancenorientierte Wertanlage
- Anleihen oder
- beispielsweise Geldanlagen für Kinder
Finanzfragen im Ehevertrag regeln
Bei einigen Paaren kommt zusätzlich ein Ehevertrag ins Spiel. Kurz vor der Hochzeit möchten Sie zwar nicht an eine Scheidung denken – ein Ehevertrag schafft dennoch klare Verhältnisse für den Fall der Fälle und kann darüber hinaus möglicherweise mit erbrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorteilen einhergehen.
Für den Ruhestand vorsorgen
Neben dem Vermögensaufbau zur Wunscherfüllung sollten Ehepaare das Thema Rente nicht vergessen. Je früher Sie mit der privaten Vorsorge beginnen, desto besser können Sie die Rentenlücke schließen. Eine private Rentenversicherung kann sich gerade für werdende Eltern lohnen, wenn ein Partner einige Jahre beruflich kürzer tritt. Eine solide finanzielle Basis lässt Sie das gemeinsame Leben unbeschwert genießen.
Sorgen Sie rechtzeitig vor
Als junges Ehepaar fühlen Sie sich energiegeladen, glücklich und genießen das Hier und Jetzt. Obwohl der Lebensabend sicherlich noch in weiter Ferne liegt – nehmen Sie sich unbedingt Zeit und denken Sie auch darüber nach. Wer soll sich um Ihre Angelegenheiten kümmern, wenn Sie wegen Alters, Krankheit oder eines Unfalls eingeschränkt sind? Der Wunsch, dass der geliebte Partner diese Aufgabe übernimmt, ist verständlich. Dazu müssen Sie aber wissen, dass Ihr Ehepartner sich nicht automatisch um Ihre Angelegenheiten kümmern darf.
Nur mit einer entsprechenden Vollmacht kann der Ehepartner Ihre Finanzen regeln und z. B. wichtige Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen treffen. Setzen Sie sich deshalb in Ruhe zusammen und regeln Sie diese Dinge, um Ihr Eheglück bis ins hohe Alter zu sichern. Eine gute Ehe wird schließlich nicht nur glücklich durch die Liebe, sondern auch durch gemeinsame Vernunft und Planung!